Das Wesen der Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren, an dem alle Personen freiwillig teilnehmen, nur so kann sie auch erfolgreich sein. Neutralität und Allparteilichkeit haben in der Mediation höchste Priorität. Das heißt, ich berücksichtige Ihre Anliegen und Standpunkte gleichermaßen und werde Sie alle, ohne Partei zu ergreifen, im Verlauf der Mediation gleichwertig unterstützen. Das Ergebnis wird von Ihnen erarbeitet und ich begleite Sie dabei.

Mediation, Was ist Medation, Brigitte Schuckert, Wien, Niederösterreich, NÖ

Es wird Ihre individuelle Lösung sein, um in Zukunft wieder gut miteinander auskommen zu können! Es gilt strenge Vertraulichkeit, d.h. die Inhalte der Mediationssitzungen werden nicht an Außenstehende weitergetragen. Manchmal ist es sinnvoll mit einer zweiten MediatorIn zusammen zu arbeiten.

Ich trage die Bezeichnung "eingetragene Mediatorin".

„Eingetragene MediatorInnen“ haben eine intensive Ausbildung mit gesetzlich vorgegebener Dauer absolviert und sind fachlichen und ethischen Standards verpflichtet. „Eingetragen“ bezieht sich auf die Eintragung in der Liste der MediatorInnen beim Bundesministerium für Justiz –> www.justiz.gv.at

 

Es gelten besondere Bestimmungen, vor allem bei bereits gerichtsanhängigen Streitigkeiten: Nur die Befassung einer eingetragenen Mediatorin/eines eingetragenen Mediators garantiert Vertraulichkeit, weil eingetragene Mediatoren über den Inhalt der Mediation nicht vor Gericht aussagen müssen und bewirkt weiters, dass während der Mediation Verjährungsfristen gehemmt sind.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie von mir bei unserem Erstgespräch.

Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen  (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003;  Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Ausbildung zum eingetragenen Mediator  (Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung –

Anzuwendende Rechtsvorschriften

 Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen:

(Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003;

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Ausbildung zum eingetragenen Mediator:

(Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004;

Mediationsfelder Brigitte Schuckert
Einzelmediation Brigitte Schuckert
Ablauf einer Mediation bei Brigitte Schuckert
Kosten einer Mediation bei Brigitte Schuckert



In allem was ich tue geht es mir darum, aufmerksame Beziehungen entstehen zu lassen.